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Politik, Wahlrecht
Subsidiaritätsprinzip
Prinzip, nach dem eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit erst dann helfend eingreifen und Funktionen an sich ziehen darf, wenn die Kräfte der untergeordneten Einheit nicht ausreichen, die Funktion wahrzunehmen.
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Politische Parteien, Parteienstaat
Parteienförderung abschaffen; Parteiengesetz abschaffen (Parteien sind politische Vereine, für sie gilt dann das Vereinsgesetz);
Politische Parteien bzw. politische Vereine die eine Religion vertreten sollen verboten werden.
Die prinzipielle Demokratiewidrigkeit des Parteiensystems (Fassadenkratzer)
Politiker eines Pateienstaates können im Parlament nur über etwas bereits Entschiedenes abstimmen (laut Wikipedia).
Das vorrrangige Ziel der Parteien ist es, die nächste Wahl zu gewinnen und nicht langfristig Probleme eines Landes zu lösen.
Die Parteien und ihre Fraktionen sind hierarchisch aufgebaut, die ihre Mitglieder zur Durchsetzung von gemeinsamen Interessen zusammenbinden.
Der Einzelne ist an die durch Mehrheitsbeschluss oder Vorstands-Vorgaben verordneten Parteirichtlinien gebunden.
Seine eigenen Einsichten, Erkenntnisse und Motive spielen demgegenüber keine Rolle. Er unterliegt dem Gruppenzwang, der ihn als freie Individualität, auf der doch die Demokratie beruhen soll, ausschaltet und zum gehorsamen "Parteisoldaten" degradiert.
Die Gesetzgebung liegt daher nicht beim Parlament, sondern bei der Mehrheitspartei oder Koalitionsrunde, wo die Gesetzesvorhaben beschlossen werden.
Das Parlament stellt nur mehr formal das Forum dar, auf dem der Gesetzgebungsprozess als leeres Theaterstück für das Volk abläuft.
Notwendige Abschaffung des Parteienstaates
Parteien teilen sich die Institutionen, die Behörden, die Ministerien, die Zivilgesellschaft quasi unter sich auf.
Buch des Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Aman (1993): "Der Staat als Beute: Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen";
In Deutschland haben sich die Parteien durch die Legalisierung des Parteienstaates im Grundgesetz eine verfassungsrechtlich bedenkliche oder gar verfassungswidrige Machtstellung gesichert.
Es besteht also in Wahrheit keine Demokratie sondern eine Parteienoligarchie (Philosoph Karl Jaspers, 1965).
Die im Grundgesetz verpflichtend vorgesehene Gewaltenteilung wird durch das Parteiensystem de facto aufgehoben.
Alle drei Gewalten (Legislative, Judikative, Executive) befinden sich jeweils in der Hand einer Partei oder Parteienkoalition (Parteienherrschaft).
Das Parteiensystem als solches ist prinzipiell Rechtsstaats- und Demokratie-feindlich.
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Wahlrecht
Wer wird gewählt - Persönlichkeitswahlrecht
Es sollen nur Personen (Kandidaten) gewählt werden und keine Parteien.
Kandidieren kann jede erwachsene Person ausser Gewalttäter, Personen die eine Religion vertreten und Süchtige
(Abhängige von Drogen, Tabletten, Alkohol, Nikotin und dergleichen);
Politische Positionen:
Entweder gemäss der Wahlergebnisliste oder eine eigene Kandidatenliste für eine Position;
Führungspositionen sollen doppelt besetzt werden: Mit dem stimmenstärksten Mann und der stimmenstärksten Frau;
Wer wählt - Wahlrecht, Wahlalter
Senkung des Wahlalters: Wählen ab 14;
Das Wahlrecht soll für alle Personen mit Hauptwohnsitz in dem Wahlgebiet gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft;
Verbot der Teilnahme von Personen mit inländischen Wohnsitz an Wahlen im Ausland (Wählen nur im Land des Wohnsitzes).
Wo wird gewählt - Onlinewahlrecht
Nur Online-Wahlen entweder von zuhause aus, über Mobilfunk oder bei öffentlichen Terminals; Keine Briefwahl und Wahlzettel mehr;
Keine geheime Wahl mehr: Nur so kann man jede Stimme einer Person zuordnen, Wahlbetrug und Wahlmanipulation sind damit ausgeschlossen.
Wann wird gewählt - Dauerwahlrecht
Man vergibt Punkte an bis zu 3 Kandidaten einer Liste, die jederzeit zurückgenommen und neu vergeben werden können.
Es gibt einen Punkt pro Person und bis zu 5 Zusatzpunkte für Personen die zur Gesellschaft beitragen (arbeiten) bzw. beigetragen haben.
Punkteänderungen auf der Kandidatenliste können dann sofort Auswirkungen auf die Politikerpositionen haben.
Gegen das Volk regieren ist dann nicht mehr möglich.
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