Bündnis für Umwelt und Gemeinwohl
Politische Organisation in deutschsprachigen Ländern
Gelbgrün


Arbeit und Wirtschaft

Gesellschafts- und Firmenrecht
Firmentypen
Unternehmergesellschaft - UG
Die Firma ist im Eigentum der Unternehmensführung. Falls es mehrere Unternehmer gibt haben sie gleiche Anteile.
Beschäftigte müssen mindestens 25% Profitanteil erhalten anteilig an geleistete Arbeitsstunden einer Periode.

Aktiengesellschaft - AG
Die Firma ist im Eigentum von Aktionären. 1 Aktie ist ein Firmenanteil.
Aktionäre können nur Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter sein, also nur natürliche Personen.
Den Aufsichtsrat bilden ehemalige Mitarbeiter mit den meisten Aktien.
Die Anteile sind nur firmenintern übertragbar und rückkaufbar. Mit dem Ableben verfallen die Aktien.
Beschäftigte müssen mindestens 25% Profitanteil erhalten anteilig an geleistete Arbeitsstunden einer Periode.
Dividenden dürfen maximal 25% des Profits ausmachen.

Teamgesellschaft - TG
Die Firma ist im Eigentum der Mitarbeiter und ehemaligen Mitarbeiter. 1 Arbeitsstunde ist ein Anteil.
Den Aufsichtsrat bilden ehemalige Mitarbeiter mit den meisten Anteilen.
Die Anteile sind nicht übertragbar. Mit dem Ableben der Person verfallen die Anteile.

Teilstaatliche oder Teamstaatliche Gesellschaft - TSG
Staatlicher Anteil von 10 bis 50% (Gemeinde, Region, Staat), restlicher Anteil Team (wie Teamgesellschaft).

Mitgliedergesellschaft - MG (Genossenschaft, wirtschaftlich tätiger Verein)
Die Firma ist im Eigentum von Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Anteil.
Die Mitgliedschaft kann zeitlich begrenzt sein und endet mit dem Ableben.

Gemeindegesellschaft - GG
Die Firma ist gemeinnützig wirtschaftlich tätig für die Bewohner einer Gemeinde. Aufsichtsautorität ist die Gemeinde.

Beschränkte Haftung
Alle Firmenanteilhaber haften nur mit ihren Anteil (ausser siehe Finanzierungsbestimmungen).

Einfache online Gründung
Eine Firma soll online durch Registrierung beim Firmenregister von einer Person gegründet werden können (ohne Mindestkapital).

Finanzierungsbestimmungen
Persönliche Haftung: Vorstandsmitglieder die zinsfordernde Schulden aufnehmen haften für diese Schulden mit ihren Privatvermögen.
Firmen mit zinsfordernde Schulden dürfen keine Profitanteile an Anteilhaber auszahlen (Dividenden).
Firmen dürfen keine zinsfordernde Anleihen ausgeben.
Firmen dürfen keine Kredite an Anteilhaber und Vorstandsmitglieder vergeben.

Arbeitsrecht
Stundenlohn
Beschäftige sollen mit einen Stundenlohn entlohnt werden. Die Einheit ist 0,1h aufgerundet. Akkordarbeit und Pauschallohn soll es nicht mehr geben.
Gesetzlicher Mindest- und Höchststundenlohn
Z.B. Mindestlohn 20, Höchstlohn das 2,5-fache: 50, Vorstandsmitglieder bis zum 4-fachen: 80;
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
30-Stunden-Woche
Als Normalarbeitszeit sollten 30 Stunden pro Woche gelten.
Überstundenzuschläge: >30h 25%, >40h 50%, >50h 75%, >60h 100%;
Wochenlohnauszahlung
Die Auszahlung der Löhne sollte wöchtenlich zwischen Montag und Mittwoch geschehen.
Brutto = Netto
Für normale Beschäftigte soll es keine Abzüge vom Lohn geben.

Verschiedene Rechte für Arbeiter und Angestellte
Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte ist abzuschaffen, es gibt nur Beschäftigte mit gleichen Rechten.
Verbot von Leiharbeit
Alle Beschäftigte sind bei der Firma beschäftigt wo sie arbeiten.
Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall und Krankheit verursacht durch Arbeitsbedingungen unbeschränkt durch den Arbeitgeber;
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle durch die Krankenkasse soll es nicht mehr geben da es eine ungesunde Lebensweise begünstigt.
Maximale Tagesarbeitszeit
Die maximale Tagesarbeitszeit beträgt 12 Stunden.

Internationaler Handel
Generell sollten die Waren nach Möglichkeit dort erzeugt werden wo sie verbraucht werden (Spart Transportkosten).
Freihandel soll es nur als fairen und ethischen Handel geben der sicherstellt dass Herstellungsbedingungen gerecht sind, ohne grundlegende soziale, ökonomische und ökologische Rechte zu untergraben.
Freihandelsabkommen sind also nur möglich unter Staaten mit den gleichen Arbeits-, Sozial- und Umweltbedingungen.
Klagerechte von Konzernen gegenüber Staaten und Investitionsschiedsgerichte sind nicht akzeptabel!
Exportsubventionen sollen strikt verboten sein.

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